MICHAEL A. BERGHOFER, LL.M.

RECHTSANWALT FÜR KARTELL- UND BEIHILFERECHT

KONTAKT

Meine Leistungen

Mit fast 20 Jahren anwaltlicher Erfahrung im europäischen Wettbewerbsrecht stehe Ihnen in allen kartell- und beihilferechtlichen Fragen kompetent zur Seite: Setzen Sie auf mich, um Sanktionen zu vermeiden, das Kartellrecht proaktiv für sich zu nutzen und sich rechtssicher am Markt zu positionieren und im Wettbewerb durchzusetzen. Im Beihilferecht unterstütze ich Sie bei der Erlangung rechts- und rückforderungssicherer staatlicher Unterstützungsleistungen und Förderungen.

Ihr Nutzen

Gemeinsam mit Ihnen entwickle ich maßgeschneiderte Lösungen für Sie und Ihr Unternehmen, damit Sie Ihre Ziele erreichen und Risiken aus den bereichen des Kartell- und Beihilferechts minimieren. Dabei behalte ich stets das große Ganze im Blick und berate Sie mit meinem Netzwerk hochspezialiserter Experten auch in angrenzenden Rechtsgebieten: Ich bin Ihr Partner in allen Fragen rund um das Kartell- und Beihilferecht.

berghofer-portrait

Rechtsanwalt / Experte im Kartell- und Wettbewerbsrecht

Kartellrecht

Wie die eingangs erwähnten Zitate zeigen, ist das Kartellrecht ein sehr spezielles Rechtsgebiet, mit dem viele Unternehmen nichts anzufangen wissen – obwohl es in nahezu alle Bereiche des wirtschaftlichen Handelns von Unternehmen hineinwirkt und die Kartellbehörden (und zunehmend auch andere Marktteilnehmer) immer intensiver seine Einhaltung durchsetzen. Die denkbar weiten Kartellverbote des deutschen (§ 1 GWB) und europäischen (Art. 101 Abs. 1 AEUV) Rechts bestimmen:

„Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken, sind verboten“.

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Tätigkeitsfelder

+ Kartell- und Kartellbußgeldverfahren

Kartellbußgelder sind das schärfste Schwert im Arsenal der deutschen und europäischen Kartellbehörden, sie können bis zu 10% des weltweiten Konzernjahresumsatzes betragen; gegebenenfalls drohen auch strafrechtliche Sanktionen, insbesondere im Ausland. Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Unternehmen und Geschäftsführung in Kartell- und Kartellbußgeldverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission sowie den deutschen und europäischen Gerichten. Meine Leistungen umfassen

  • die Beratung zur Vermeidung von Kartellverstößen
  • die Bewertung des Vorliegens eines Kartellverstoßes und die Beratung zu zielführenden Maßnahmen zu dessen Beseitigung einschließlich Bonus- und Kronzeugenanträgen
  • die Vorbereitung auf und die Beratung zum richtigen Verhalten bei kartellbehördlichen Durchsuchungen (sog. dawn raids)
  • die Vertretung in kartellbehördlichen Ermittlungsverfahren einschließlich Durchsuchungen und Sektoruntersuchungen
  • die Ausarbeitung einer individuellen Verteidigungsstrategie sowie Konzeption und Durchführung von Verteidigungsmaßnahmen
  • die Vertretung in gerichtlichen Verfahren gegen kartellbehördliche Entscheidungen vor den deutschen und europäischen Gerichten.

+ Fusionskontrollverfahren

Externes Unternehmenswachstum – insbesondere durch Unternehmenskäufe, -zusammenschlüsse, -fusionen und -übernahmen, aber auch durch bestimmte Kooperationsformen oder Pachtverträge – muss vor dem Vollzug durch die Kartellbehörden (gegebenenfalls auch in mehreren Ländern) genehmigt werden, wenn bestimmte Umsatzschwellen überschritten sind. Um die von Bußgeldern bis zur Entflechtung reichenden gravierenden Folgen einer unterlassenen Fusionskontrollanmeldung zu vermeiden und eine rechtssichere und effiziente Durchführung von Zusammenschlüssen zu gewährleisten, übernehme ich – in Fällen mit Auslandsbezug gemeinsam mit spezialisierten Partnerkanzleien vor Ort –

  • die Beratung zur Möglichkeit der Gestaltung und Strukturierung einer Transaktion unter Vermeidung von Anmeldepflichten sowie zu fusionskontrollrechtlichen Risiken
  • die Prüfung der weltweiten Anmeldepflichten sowie die Koordinierung aller erforderlichen Fusionskontrollverfahren weltweit
  • die Gestaltung und Strukturierung der Transaktion in Einklang mit den Anmeldeerfordernissen in den relevanten Jurisdiktionen
  • die Erstellung von Fusionskontrollanmeldungen zum Bundeskartellamt und zur Europäischen Kommission einschließlich der Vertretung im Fusionskontrollverfahren
  • die Vertretung von beigeladenen Unternehmen in Fusionskontrollverfahren
  • die Beratung anderer von einem Zusammenschluss betroffener Parteien zu den Erfolgsaussichten eines Zusammenschlusses und zum Umgang mit Auskunftsersuchen

+ Kartell-Compliance

Kartellrechtliche Compliance bedeutet die Festlegung von Regeln und Prozessen mit dem Ziel, Kartellverstöße zu vermeiden und die Geschäftsführung durch Nachweis einer ordnungsgemäßen Delegation und Überwachung vor einer Haftung zu bewahren, sollte es dennoch zu einem Kartellverstoß kommen. Kartell-Compliance-Programme können eine bußgeldmindernde Wirkung entfalten. Mit meiner umfangreichen Erfahrung in der Erstellung, Anpassung und kartellrechtlichen Prüfung von Compliance Managementsystemen (CMS) nach dem Prüfstandard IDW PS 980 aus meiner langjährigen Tätigkeit für eine Big4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übernehme ich

  • die Durchführung einer individuellen Analyse der kartellrechtlichen Risiken, die sich aus der spezifischen Unternehmenstätigkeit ergeben
  • die Ableitung und Aufstellung geeigneter Prozesse zum Umgang mit den festgestellten spezifischen Risiken in Einklang mit den Voraussetzungen des Prüfstandards IDW PS 980
  • die Erstellung eines Verhaltenskodex einschließlich spezifischer Verhaltensleitlinien für bestimmte Mitarbeitergruppen und Situationen, beispielsweise das Verhalten bei kartellamtlichen Durchsuchungen (dawn raids)
  • die Schulung von Geschäftsführung, Compliance-Beauftragtem, Rechtsabteilung und Mitarbeitern hinsichtlich der spezifischen kartellrechtlichen Risiken ihrer jeweiligen Tätigkeit und dem Umgang mit diesen
  • die laufende Betreuung bei der Durchführung von Compliance-Maßnahmen einschließlich der Identifikation von Anpassungsbedarf und der Beantwortung aktuell auftauchender Fragen
  • die Unterstützung bei der internen Aufdeckung von Kartellverstößen im Zuge interner Audits, Ableitung einer angemessenen Handlungsstrategie (erforderlichenfalls Anträge bei den Kartellbehörden und der Finanzaufsicht) sowie Interaktion mit dem Wirtschaftsprüfer

+ Kooperationen

Die Zusammenarbeit mit anderen, oft konkurrierenden Unternehmen birgt zahlreiche Vorteile für Unternehmen: So können größenbedingte Vorteile beispielsweise beim Einkauf erzielt, die Kosten für Forschung & Entwicklung gesenkt oder Technologien von mehreren Unternehmen genutzt werden. Hiervon profitieren oft auch die Verbraucher, so dass Kooperationen in vielen Fällen dem Wettbewerb nicht schaden. Da die Zusammenarbeit aber in der Regel mit einer Koordinierung des Marktverhaltens der Kooperationspartner einhergeht, begründet sie stets auch kartellrechtliche Risiken. Im Bereich der Kooperationen ist vieles möglich, wenn die Zusammenarbeit von Anfang an so aufgesetzt wird, dass die kartellrechtlichen Vorgaben beachtet werden. Ich übernehme

  • die Konzeption von Kooperationen zum gemeinsamen Einkauf, zur Zusammenarbeit im Bereich der Forschung und Entwicklung (F&E), zur Spezialisierung, zum Technologietransfers sowie zur Zusammenarbeit im Vertrieb einschließlich der Bildung von projektbezogenen Angebots- und Liefergemeinschaften
  • die Gestaltung und rechtliche Umsetzung der entsprechenden Kooperationsverträge sowie deren Verhandlung
  • die Gestaltung, Überprüfung und Anpassung von Systemen zum Informationsaustausch beispielsweise über Verbände oder Treuhänder
  • und berate Sie generell zu den Verhaltensanforderungen an Kontakte mit Wettbewerbern einschließlich dem Umgang mit und richtigen Verhalten bei Verbands- oder Branchentreffen

+ Informationsaustausch

Die immer rigideren Regelungen, denen der Informationsaustausch zwischen Unternehmen nach der sich schnell entwickelnden Rechtsprechung und kartellbehördlichen Praxis unterworfen ist, führen inzwischen sogar häufig zur Verhängung von Kartellbußgeldern wegen eines Informationsaustauschs. Wie bei den Kooperationen ist auch im Bereich des Informationsaustausches vieles möglich, soweit von Anfang an die kartellrechtlichen Vorgaben beachtet werden und Änderungen in der kartellrechtlichen Beurteilung durch eine Anpassung des bestehenden Informationsaustausches berücksichtigt werden. Ich übernehme

  • die Gestaltung, Überprüfung und Anpassung von Systemen zum Informationsaustausch beispielsweise über Verbände oder Treuhänder
  • mit Blick auf die Kartellrechtskonformität des Austausches die Prüfung von Meldungen und Rückmeldungen sowie der für die Rückmeldung geltenden Voraussetzungen,
  • die Prüfung eines Informationsaustausches auf kartellrechtliche Zulässigkeit sowie die Abstimmung mit den Kartellbehörden bzw. die Entwicklung einer angemessenen Verhaltens- und Verteidigungsstrategie bei erkannten Verstößen

+ Missbrauchsverfahren

Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen besonders strengen kartellrechtlichen Verhaltensregeln, eine marktbeherrschende Stellung wird ab Marktanteilen von 40% bzw. 50% (widerleglich) vermutet. In Zusammenhang mit dem Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung übernehme ich insbesondere

  • die Analyse des Vorliegens einer marktbeherrschenden Stellung
  • die Beratung, wie das Unternehmenshandeln zu gestalten ist, um Kartellverstöße zu vermeiden
  • die Bewertung des Vorliegens eines Kartellverstoßes und die Beratung zu zielführenden Maßnahmen zu dessen Beseitigung
  • die Vertretung in kartellbehördlichen Ermittlungsverfahren einschließlich Durchsuchungen
  • die Beratung von Wettbewerbern, Kunden oder Lieferanten marktbeherrschender Unternehmen zum Vorgehen gegen missbräuchliches Verhalten sowie die Vertretung in Beschwerdeverfahren vor Bundeskartellamt und Europäischer Kommission

+ Kartellschadensersatz

Zu Beginn meiner kartellrechtlichen Tätigkeit waren Kartellschadensersatzverfahren in Deutschland und der EU so gut wie aussichtslos und damit nahezu unbekannt. In den letzten Jahren haben Gerichtsentscheidungen und Gesetzesänderungen die Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen stark erleichtert, so dass sie heute zum Alltag gehören. Dabei können Schadensersatzforderungen wegen Kartellverstößen, Lieferverweigerung oder Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung – die ab dem Zeitpunkt des Kartellverstoßes zu verzinsen sind und für die alle Kartellbeteiligten als Gesamtschuldner haften – schnell ein finanzielles Ausmaß annehmen, das sogar die Kartellbußgelder betragsmäßig übersteigt. Im Bereich des Kartellschadensersatzes übernehme ich

  • die Beratung von Anspruchsstellern (insbesondere Kunden, Lieferanten und Wettbewerbern) bzw. Anspruchsgegnern zu den Erfolgsaussichten einer Durchsetzung bzw. Abwehr von Kartellschadensersatzansprüchen
  • die Vorbereitung von Kartellschadensersatzklagen einschließlich der Akteneinsicht in kartellbehördliche Ermittlungsakten und Sammlung von Beweismitteln
  • die außergerichtliche Anspruchsdurchsetzung einschließlich der Durchführung von Vergleichsverhandlungen
  • die gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Kartellschadensersatzansprüchen

+ Vertriebssysteme

Der Vertrieb von Produkten ist für den Großteil aller Unternehmen das Kerngeschäft, ob als Hersteller oder als Händler. Das Kartellrecht enthält wichtige Vorgaben für die Gestaltung von Vertriebs- und Lieferbeziehungen, bei deren Nichteinhaltung neben Kartellbußgeldern insbesondere die Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung und damit ein erhebliches wirtschaftliches Risiko droht. Dies betrifft Vereinbarungen zu allen marktbezogenen Verhaltensweisen, namentlich zu Preisen, Preisbestandteilen und Rabatten, zu Liefergebieten und Kunden, aber auch zur Werbung und zum Onlinevertrieb. Da der rechtssicheren und kartellrechtskonformen Gestaltung von Vertriebs- und Lieferbeziehungen erhebliche Bedeutung zukommt – ebenso wie der Abwehr kartellrechtlich unzulässiger Anforderungen – übernehme ich

  • die Gestaltung und Überprüfung von Einkaufs- und Vertriebsvereinbarungen
  • die Konzeption und vertragliche Umsetzung von besonderen Vertriebsmodellen wie selektiven Vertriebssystemen, Handelsvertreterverträgen oder Franchiseverträgen
  • die Gestaltung und Überprüfung von Regelungen zum Onlinevertrieb
  • die Unterstützung bei Vertragsverhandlungen und bei der Implementierung und Kommunikation von Änderungen im Vertriebssystem
  • die Vertretung gegen vertriebskartellrechtliche Beschwerden in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren sowie in Verfahren vor den Kartellbehörden

+ Vertragsgestaltung

Verträge und Vereinbarungen gestalten die Beziehungen zwischen Wirtschaftsteilnehmern und sind im Wirtschaftsleben allgegenwärtig und von zentraler Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg eines jeden Unternehmens: Sie müssen daher inhaltlich günstig, vor allem aber rechtssicher und im Streitfall gerichtlich durchsetzbar sein. Das Kartellrecht verbietet „alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken“ (§ 1 GWB, Art. 101 AEUV). Gleich ob mündlich oder schriftlich geschlossen, rechtsverbindlich oder bloßes „Gentlemen’s Agreement“: Verstößt ein Vertrag oder eine Vereinbarung gegen dieses denkbar weite gesetzliche Verbot, so ist sie nichtig, gerichtlich nicht durchsetzbar und kann Kartellbußgelder nach sich ziehen. Meine Leistungen umfassen

  • die Prüfung und Gestaltung von Verträgen und Vertragsklauseln, insbesondere von Wettbewerbsverboten, Regelungen über Exklusivität, Vertragsgebiete, Kunden und sonstige wettbewerbliche Parameter, um eine rechtssichere und durchsetzbare Vereinbarung zu erreichen
  • die Prüfung möglicherweise kartellrechtswidriger Vertragsklauseln
  • die Verhandlung von Verträgen und kartellrechtlich relevanten Vertragsklauseln
  • die Verhandlung über eine Anpassung oder Lösung kartellrechtlich bedenklicher Verträge und Vereinbarungen
  • erforderlichenfalls die Vertretung in Verfahren vor Kartellbehörden und Gerichten

+ Staatliche Beihilfen

Staatliche Förderungen und Unterstützungsleistungen können für Unternehmen eine erhebliche und teilweise lebenswichtige Rolle spielen – gerade dann, wenn Märkte nicht oder nicht richtig funktionieren, etwa in Bezug auf den Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu Fremdkapital oder die Rettung von Unternehmen in Schwierigkeiten, aber auch bei globalen Krisen wie der Finanzkrise 2008/2009 oder der Corona-Krise. Da staatliche Unterstüzungsleistungen in das Wettbewerbsgefüge eingreifen, sind sie streng durch das Europäische Beihilferecht reglementiert:

„Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.“ (Art. 107 Abs. 1 AEUV)

Sie müssen grundsätzlich vor Ihrer Gewährung bei der Europäischen Kommission angemeldet und von dieser genehmigt werden und dürfen nur in Übereinstimmung mit dieser Genehmigung gewährt werden – bei Verstößen sind die erlangten Vorteile zurückzugewähren, und zwar mit Zinsen.

Ich unterstütze Sie bei der Prüfung,

  • ob eine mögliche Förderung von der Kommission genehmigt wurde bzw. unter eine genehmigte Beihilferegelung oder eine Gruppenfreistellungverordnung fällt;
  • ob die Voraussetzungen der genehmigten Beihilferegelung oder einer Gruppenfreistellung eingehalten sind; und
  • ob die konkrete Fördermaßnahme die für sie geltenden Voraussetzungen einhält – nur durch diese Prüfung lässt sich sicherstellen, dass Sie eine gewährte Beihilfe auch tatsächlich langfristig behalten dürfen.
  • Im Bedarfsfall unterstütze und vertrete ich Sie auch in Verhandlungen mit dem Förderungsgeber und in Verfahren vor der Europäischen Kommission oder nationalen Behörden und Gerichten.

+ Angrenzende Rechtsgebiete

Kartellrecht ist ein Spezialgebiet, aber auch eine Querschnittsmaterie: Kartellrechtliche Fragen und Problemstellungen treten in allen Bereichen des Wirtschaftslebens auf, oft in solchen, die einem anderen Rechtsgebiet zugeordnet sind, namentlich in handels- und gesellschaftsrechtlichen, vertrags- und vertriebsrechtlichen oder immaterialgüterrechtlichen Sachverhalten. In den an das Kartellrecht angrenzenden Rechtsgebieten, namentlich

  • im Vergaberecht
  • im Handels- und Gesellschaftsrecht
  • im Wettbewerbsrecht
  • im gewerblichen Rechtsschutz
  • im Urheber-, Patent- und Markenrecht
  • im Vertragsrecht und
  • im Vertriebsrecht

verfüge ich ebenfalls über langjährige Erfahrungen und übernehme Ihre Beratung. Soweit Spezialkenntnisse erforderlich werden, kooperiere ich mit entsprechend spezialisierten Kanzleien, die über ausgewiesene Expertise in den vorgenannten Rechtsgebieten verfügen.

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