Bundeskartellamt veröffentlicht amtliche Übersetzung des Textes der 9. GWB-Novelle vorab im Internet
Fast genau ein Jahr nach Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle am 9. Juni 2017 hat das Bundeskartellamt nun die amtliche Übersetzung des Gesetzestextes in die englische Sprache vorab auf seiner Website veröffentlicht; die offizielle Veröffentlichung durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz im Internet steht noch aus, ist aber in Kürze zu erwarten.
Die 9. GWB-Novelle geht mit maßgeblichen Änderungen des deutschen Kartellrechts einher, die auch und gerade für internationale Akteure von Interesse sind: So wurden etwa neue Kriterien zur Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung eingeführt, die Fusionskontrollpflicht für den Erwerb innovativer Unternehmen mit geringen Umsätzen, aber perspektivisch hohem Wettbewerbspotenzial ausgeweitet sowie eine Konzernhaftung für Bußgelder und eine erweiterte Rechtsnachfolgehaftung etabliert.
Rund ein Jahr nach Inkrafttreten der Gesetzesänderungen steht damit eine amtliche englische Sprachfassung des geltenden deutschen Kartellgesetzes zur Verfügung, was angesichts der internationalen Bezüge des deutschen Kartellrechts sehr zu begrüßen ist.
Die Vorabveröffentlichung findet sich auf der Website des Bundeskartellamtes.