{"id":398,"date":"2018-04-17T09:21:06","date_gmt":"2018-04-17T09:21:06","guid":{"rendered":"http:\/\/berghofer-legal.de\/wettbewerbskommissarin-margarete-vestager-sprach-beim-heutigen-internationalen-forum-eu-kartellrecht-in-bruessel-ueber-wettbewerb-der-fuer-verbraucher-funktioniert"},"modified":"2018-04-17T09:21:06","modified_gmt":"2018-04-17T09:21:06","slug":"wettbewerbskommissarin-margarete-vestager-sprach-beim-heutigen-internationalen-forum-eu-kartellrecht-in-bruessel-ueber-wettbewerb-der-fuer-verbraucher-funktioniert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/berghofer-legal.de\/en\/wettbewerbskommissarin-margarete-vestager-sprach-beim-heutigen-internationalen-forum-eu-kartellrecht-in-bruessel-ueber-wettbewerb-der-fuer-verbraucher-funktioniert","title":{"rendered":"Wettbewerbskommissarin Margarete Vestager sprach beim heutigen Internationalen Forum EU-Kartellrecht in Br\u00fcssel \u00fcber Wettbewerb, der f\u00fcr Verbraucher funktioniert."},"content":{"rendered":"<p><strong>Das Thema Marktkonzentration und gemeinsame Eigentumsstrukturen bezeichnete Vestager als gegenw\u00e4rtig besonders wichtig: Konsumenten s\u00e4hen sich infolge fortschreitender Marktkonzentration heute oft gro\u00dfen Unternehmen gegen\u00fcber, denen gegen\u00fcber sie sich schwer tun, ihre Interessen im Wettbewerb zu verfolgen; dies gelte umso mehr, wenn Investoren Anteile an mehreren Unternehmen halten und daher an einem limitierten Wettbewerb zwischen diesen interessiert sein k\u00f6nnten. Diese, in den USA bereits breiter beleuchtete Frage m\u00f6chte nun auch die EU-Kommission kl\u00e4ren, sowohl hinsichtlich ihres Auftretens in Europa als auch hinsichtlich ihrer wettbewerblichen Auswirkungen.<\/strong><\/p>\n<p>Zur besonderen Verantwortung marktbeherrschender Unternehmen stellte Vestager klar, dass es nicht das Ziel sei, marktbeherrschende Unternehmen an der Teilnahme am Wettbewerb zu hindern: Allerdings k\u00f6nnten solche Unternehmen aufgrund ihrer Marktmacht mit ansonsten unbedenklichen Ma\u00dfnahmen wie Treuerabatten oder Exklusivit\u00e4tsbindungen Konkurrenten aus dem Markt dr\u00e4ngen, obwohl diese ebenso gute oder bessere Produkte zum selben oder zu niedrigeren Preisen anbieten &#8211; zum Schaden der Verbraucher.<\/p>\n<p>So f\u00fchrten Treuerabatte marktbeherrschender Unternehmen nicht nur zu g\u00fcnstigeren Preisen, sondern auch zu einer ausschlie\u00dflichen Gesch\u00e4ftsbeziehung, die anderen Unternehmen den Zugang zum Markt erschwere, den Markt zementiere und \u00a0negative Folgen insbesondere f\u00fcr Innovationen zeitige.<\/p>\n<p>Mit Bezug auf die Intel-Entscheidung des EuGH betonte Vestager, dass die Kommission ma\u00dfgeblich auf die negativen Auswirkungen auf Verbraucher achtet, wenn sie die Missbr\u00e4uchlichkeit eines Verhaltens beurteilt; Beweisangebote, dass ein Treuerabatt keine negativen Wettbewerbswirkungen entfaltet, ber\u00fccksichtige die Kommission. Insoweit habe die Intel-Entscheidung Klarheit gebracht, doch \u00e4ndere diese wenig an der Kommissionspraxis. Der auch in der Intel-Entscheidung verwendete \u201cas efficient competitor test\u201d sei, so Kommissarin Vestager, weder der einzige noch der Gold-Standard zur Feststellung der Missbr\u00e4uchlichkeit.<\/p>\n<p>Auch im Zuge des j\u00fcngst verh\u00e4ngten Kartellbu\u00dfgelds von knapp einer Milliarde Euro gegen Qualcomm wegen Exklusivit\u00e4tszahlungen an Apple habe sich die Kommission nicht allein auf den von Qualcomm durchgef\u00fchrten \u201cas efficient competitor test\u201d gest\u00fctzt, der problematisch gewesen sei. Vielmehr habe eine Reihe von Pr\u00fcfungen die Einsch\u00e4tzung gest\u00fctzt, dass die Zahlungen von Qualcomm ma\u00dfgeblich daf\u00fcr waren, dass Apple Chips nur bei Qualcomm und nicht (auch) bei Intel kaufte &#8211; wie dies inzwischen der Fall sei, nachdem die Exklusivit\u00e4tszahlungen endeten.<\/p>\n<p>Zusammenfassend hielt Wettbewerbskommissarin Vestager fest, dass marktbeherrschende Unternehmen an missbr\u00e4uchlichem Verhalten, nicht aber an Innovation und Angeboten an Verbraucher gehindert werden sollten, um den Wettbewerb zu sichern. Hier m\u00fcssten die Kartellbeh\u00f6rden die richtige Balance finden, um marktbeherrschenden Unternehmen ungeachtet ihrer besonderen Verantwortung wettbewerbliches Handeln und Innovationen zu erm\u00f6glichen und Verbrauchern Wahlm\u00f6glichkeiten zu er\u00f6ffnen, die ihnen einen \u00a0\u201efaireren Deal\u201c erm\u00f6glichen: niedrigere Preise, bessere Qualit\u00e4t und innovativere Produkte.<\/p>\n<p>In der anschlie\u00dfenden Fragerunde und Diskussion f\u00fchrte Vestager zu ihrer Forderung nach gr\u00f6\u00dferer Fairness aus, schon die Gr\u00fcndungsvertr\u00e4ge h\u00e4tten unter anderem zum Ziel gehabt, die Monopole der 1930er Jahre zu verhindern, welche zum zweiten Weltkrieg beigetragen haben. Der Fokus auf Verbraucher und Fairness diene eben dieser Machtbegrenzung.<\/p>\n<p>Gleichzeitig stellte die Wettbewerbskommissarin klar, dass klein nicht automatisch gut sei, vielmehr M\u00e4rkte angestrebt seien, auf welchen kleine wie gro\u00dfe Unternehmen miteinander konkurrieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Hinsichtlich eines Anpassungsbedarfs bestehender Regelungen und Verfahren angesichts der Herausforderungen digitaler M\u00e4rkte betonte Vestager die Bedeutung der Gemeinschaftsgerichte f\u00fcr eine rechtsstaatliche Entwicklung; einstweiligen Ma\u00dfnahmen gegen\u00fcber zeigte sich Vestager zur\u00fcckhaltend, auch weil entsprechende F\u00e4lle auf EU-Ebene viel seltener seien als in den Mitgliedstaaten.<\/p>\n<p>Die Kommission bediene sich neuer Methoden der Digitalisierung bislang prim\u00e4r bei der Sichtung gro\u00dfer Datenmengen sowie bei der Gew\u00e4hrung von Aktenzugang, wohingegen eine weitergehende Nutzung durch die Kommission in den Kinderschuhen steckt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Thema Marktkonzentration und gemeinsame Eigentumsstrukturen bezeichnete Vestager als gegenw\u00e4rtig besonders wichtig: Konsumenten s\u00e4hen sich infolge fortschreitender Marktkonzentration heute oft gro\u00dfen Unternehmen gegen\u00fcber, denen gegen\u00fcber&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[24],"tags":[],"class_list":["post-398","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-news-en"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/berghofer-legal.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/398","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/berghofer-legal.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/berghofer-legal.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/berghofer-legal.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/berghofer-legal.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=398"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/berghofer-legal.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/398\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/berghofer-legal.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=398"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/berghofer-legal.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=398"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/berghofer-legal.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=398"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}